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Digitale Infrastruktur

Position zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Position zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Was bedeutet die neue EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die Zukunft der digitalen Infrastruktur? IDED bewertet die Neuerungen gegenüber der NFRD und fordert, nachhaltige digitale Infrastruktur als verbindlichen Berichtsbestandteil zu verankern.

Was bedeutet die neue EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die Zukunft der digitalen Infrastruktur?

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Im Jahr 2014 verabschiedete das Europäische Parlament die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Zusammen mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der Taxonomie-Verordnung bildet sie die zentralen Bausteine der Nachhaltigkeitsberichtspflichten im Rahmen der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen. Das übergeordnete Ziel ist ein konsistenter und kohärenter Informationsfluss zu Nachhaltigkeitsthemen entlang der finanziellen Wertschöpfungskette. Erstmalig berichtspflichtig waren Unternehmen 2018 für das Geschäftsjahr 2017.

IDED ist überzeugt, dass dieses Rahmenwerk bei seiner Einführung gut gemeint war. Es ist zweifellos wichtig, dass Wirtschaft und Finanzsektor mehr Transparenz über ihre Umweltwirkung schaffen. Die NFRD ist jedoch wenig ambitioniert: Erstens gilt sie nur für „große Unternehmen, die börsennotierte Gesellschaften sind und deren Durchschnittszahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr 500 überschreitet". Zweitens lassen die Berichtspflichten Interpretationsspielraum, was zu unterschiedlichen Auffassungen darüber führt, was für das jeweilige Unternehmen relevant ist. Drittens fehlen Sanktionen bei Nichterfüllung — was grundsätzliche Fragen zur Regulierungswirksamkeit aufwirft.

In einer aktuellen Pressemitteilung erläuterte der Rat der EU die Schwächen der NFRD und warum sie überarbeitet werden muss — insbesondere die Diskrepanz zwischen den bereitgestellten Informationen und dem tatsächlichen Informationsbedarf der Nutzerinnen und Nutzer. Hinzu kommt das Problem der fehlenden Maschinenlesbarkeit. Die Mitteilung benennt auch den Bedarf an „detaillierteren Berichtspflichten".

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Als Reaktion auf die genannten Schwächen legte die Europäische Kommission 2021 den Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber der NFRD sind:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle großen Unternehmen und börsennotierte Gesellschaften (mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen)

  • Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsinformationen

  • Detailliertere Berichtspflichten auf Basis verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsstandards

  • Veröffentlichung als Bestandteil des Lageberichts in einem digitalen, maschinenlesbaren Format

Der Anwendungsbereich wird auf börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeweitet — mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen. Berichtspflichtig sind Unternehmen erstmals ab dem 1. Januar 2024 (für das Geschäftsjahr 2023).

IDED begrüßt ausdrücklich die Anforderung zur Veröffentlichung in einem maschinenlesbaren Format — sie ermöglicht den Vergleich und die Analyse von Daten erheblich effektiver. Ebenso unterstützen wir das Ziel größerer Unternehmenstransparenz bei der Umweltwirkung. Diese Entwicklung deckt sich mit IDEDs Überzeugung, dass Nachhaltigkeitsdaten denselben Stellenwert und dieselbe Verfügbarkeit wie Finanzdaten erhalten müssen.

Der Umsetzungszeitplan der CSRD ist ehrgeizig. Umso wichtiger ist es, dass Klarheit über verpflichtende und freiwillige Berichtsstandards so schnell wie möglich geschaffen wird — damit Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten und die richtigen Daten erheben können. Mit der Beauftragung von EFRAG für die Erarbeitung von EU-Empfehlungen zu verbindlichen Standards erwartet IDED, dass nachhaltige digitale Infrastruktur als zentrales Berichtselement verankert wird.

IDED verfolgt diese Initiative aufmerksam und setzt darauf, dass sie umfassende Informationen liefert, um die tatsächliche Umweltwirkung von Unternehmen — einschließlich ihrer digitalen Infrastruktur — messbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen digitalen Infrastruktur bis 2030.